Burgschule Wredenhagen
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15.04.2021

Geschlossene Schule-Notfallbetreuung ab Montag 19.04.2021!

Liebe Eltern,

in Umsetzung des § 7a der Schul-Corona-Verordnung vom 08.01.2021 gilt für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vorerst vom 19.04.2021 bis 23.04.2021 Folgendes:
Unsere Schule wird geschlossen, das heißt,e s findet grundsätzlich Distanzlernen, also kein Präsenzunterricht statt.

Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 können unter bestimmten Voraussetzungen eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen.
Nach dieser Verordnung für die Aufnahme in die Notfallbetreuung gilt § 2 Absatz 4, 5 und 10 der Corona- Kindertagesförderungsverordnung.

Insbesondere ist die Notfallbetreuung für Kinder gedacht, deren Erziehungsberechtigte in Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen arbeiten (kritische Infrastruktur).

Wenn Erziehungsberechtigte die Notfallbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen sie eine Unabkömmlichkeitserklärung ausfüllen einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.

Selbständige legen zur Unabkömmlichkeit die entsprechende Eigenerklärung vor.
Die vorzulegenden Formulare für Selbständige und Angestellte finden Sie hier:

 007-21 Unabkömmlichkeitserklärung Beschäftigte.pdf
 007-21 Unabkömmlichkeitserklärung Selbständige.pdf
 Informationen zum Datenschutz.pdf


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